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Zwei Wünsche, ein Gutschein.

Ein neuer Job oder dein eigenes Ding. Für beides kann das Amt einen Coach bezahlen. Hier siehst du, was dich erwartet. Und was gerade noch in der Zulassung ist.

Stand: 17. September 2026 · § 45 SGB III

Hände an einer Laptop-Tastatur, warmes Licht von der Seite
Ich will einen neuen Job

Rund 75 Stunden, nur du und dein Coach.

Zwei Menschen sitzen bei Kaffee an einem Tisch und sprechen miteinander
Ich will mein eigenes Ding

Ein Coach für deinen Plan, bevor du gründest. Gerade noch in der Zulassung.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

0 €für dich, bezahlt über den Gutschein
1:1nur du und dein Coach
2 Min.bis du weißt, ob es passen kann

Was für beide gilt

  • Nur du und dein Coach. Kein Kurs und kein Raum mit zwanzig Leuten.
  • Online, per Video oder Telefon. Hingehen musst du höchstens zu deinem Termin beim Amt.
  • Für dich kostenlos. Bezahlt wird über den Gutschein. Es gibt keine Rechnung und keinen Vertrag mit Kündigungsfrist.
  • Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter. Ich bereite dich vor und bringe euch zusammen.
  • Das Amt entscheidet. Es kann auch Nein sagen.

Du musst da nicht allein durch.

Drei Schritte. Dann geht es los.

1
Du klickst dich durch.

Nach ein paar Klicks ist dein Fahrplan zum Gutschein da, als PDF fürs Handy.

2
Du bekommst deine Unterlagen.

Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich rufe dich spätestens am nächsten Werktag an. Dann schreibe ich deine Begründung und lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu.

3
Du fragst beim Amt und legst los.

Du sagst deinen Satz. Den Rest erklären die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Sagt es Nein, überlegen wir zusammen, wie es weitergeht.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Deine Fragen

Welcher Weg ist meiner?

Neuer Job: Karriere-Coaching. Eigenes Geschäft: Gründungscoaching. Weißt du es noch nicht, ist das Karriere-Coaching ein guter Anfang. Dort gehört es dazu, ein Ziel zu finden.

Ist der AVGS ein Bildungsgutschein?

Nein. Der Bildungsgutschein ist für Weiterbildungen und Umschulungen (§ 81 SGB III). Der AVGS (§ 45 SGB III) bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss.

Kommt Geld auf mein Konto?

Nein. Der Anbieter rechnet direkt mit dem Amt ab.

Habe ich danach sicher einen Job?

Nein. Den Job vergibt ein Arbeitgeber. Das Coaching bereitet dich vor.

Der AVGS ist kein Bildungsgutschein. Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss.

Ehrlich gesagt

Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.

Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.

Du willst einen Abschluss oder eine Umschulung? Dafür gibt es einen anderen Gutschein, den Bildungsgutschein.

Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein das Amt. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.

Nach ein paar Klicks ist dein Fahrplan da. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.

Passt das zu mir? · 2 Minuten

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Passt das zu mir? · 2 Min.