Ein Job, bei dem du den Wecker nicht hasst.
Daran darfst du arbeiten. Rund 75 Stunden nur für dich, über mehrere Wochen. Das Amt kann es bezahlen. Du zahlst nichts. Den Job vergibt ein Arbeitgeber. Aber du kannst die Suche ganz anders angehen.
Stand: 17. September 2026 · § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Für alle, die einen neuen Job wollenOb du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Vielleicht ist es bei dir so
Du hast die Kündigung bekommen.
Zwölf Jahre im Laden. Plötzlich fragst du dich, was du sonst kannst. Mehr, als du denkst. Genau das schaut ihr euch zuerst an.
Du suchst schon länger.
Bewerbung raus, nichts kommt zurück. Irgendwann denkst du: Das liegt an mir. Ein Coach schaut mit dir, was wirklich fehlt. Und wo du hinpasst.
Du musst da nicht allein durch.
Was du danach haben kannst
Du weißt, was du kannst.
Und wo das gebraucht wird.
Bewerbungen, die nach dir klingen.
Kein Vorlagen-Deutsch.
Ruhe im Gespräch.
Ihr übt, bis du dich sicher fühlst.
Einen Plan.
Für die nächsten Wochen und die Zeit danach.
Das ist das Ziel. Den Job vergibt der Arbeitgeber, nicht dein Coach.
Du und dein Coach: fünf Teile
Ihr schaut, wie es bisher lief und was dich gerade bremst, ohne dich zu bewerten.
Deine Stärken schwarz auf weiß. Auch die, die bisher niemand so genannt hat.
Ein Profil, das man sich merkt, und ein Ziel, das zu deinem Leben passt.
Ihr überarbeitet Lebenslauf und Anschreiben und probt das Vorstellungsgespräch.
Ihr haltet fest, was schon klappt, was noch fehlt und wie es weitergeht.
Ihr arbeitet zu zweit, per Video oder Telefon, mit mehreren festen Terminen pro Woche. Kein Kurs, keine Gruppe. Zusammen sind es 100 Einheiten à 45 Minuten, rund 75 Stunden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was
- Einzelcoaching für Bewerbung und Neustartzugelassen nach AZAV
- Wie viel
- 100 Einheiten à 45 Minutenrund 75 Stunden, bis zu sechs Wochen mit mehreren festen Terminen pro Woche
- Wie
- Zu zweit, online per Video oder Telefon
- Wer macht es
- Ein zugelassener Coaching-AnbieterTräger nach AZAV, Name und Trägernummer stehen in deinen Unterlagen
- Nummer beim Amt
- Maßnahmenummersteht in deinen Unterlagen
- Was es dich kostet
- Nichts. Bezahlt wird über den Gutschein.§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
- Gesetz
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IIIStand 17. September 2026
Der Satz für deinen Termin
„Ich möchte mit einem AVGS ein Einzelcoaching für Bewerbung und Neustart machen. Meine Begründung und das Angebot des Anbieters habe ich dabei.“
Wenn dein Berater es genau wissen will: „Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III bei einem zugelassenen Träger.“ Die Maßnahmenummer steht in deinen Unterlagen. Du musst sie nicht auswendig können.Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.
Du willst einen Abschluss oder eine Umschulung? Dafür gibt es einen anderen Gutschein, den Bildungsgutschein.
Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein das Amt. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.
Der AVGS ist kein Bildungsgutschein. Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss. Der Bildungsgutschein steht in § 81 SGB III.
Drei Schritte. Dann geht es los.
Nach ein paar Klicks ist dein Fahrplan zum Gutschein da, als PDF fürs Handy.
Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich rufe dich spätestens am nächsten Werktag an. Dann schreibe ich deine Begründung und lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu.
Du sagst deinen Satz. Den Rest erklären die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Dann macht ihr die Termine aus, und dein Coaching beginnt.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Deine Fragen zum Karriere-Coaching
Wie viele Stunden sind es wirklich?
Bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten, also rund 75 Stunden. Sie verteilen sich auf bis zu sechs Wochen mit mehreren Terminen pro Woche.
Muss ich für das Coaching irgendwo hin?
Nein. Das Coaching läuft per Video oder Telefon. Hingehen musst du höchstens zu deinem Termin beim Amt.
Bekomme ich danach einen Job?
Das entscheidet ein Arbeitgeber, nicht dein Coach und nicht ich. Woran ihr arbeitet: Klarheit, Bewerbungen, die nach dir klingen, geübte Gespräche und ein Plan. Und du bist bei der Vorbereitung nicht mehr allein.
Ist das Coaching Pflicht?
Nein. Du fragst freiwillig danach. Wer ein Coaching aber ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB III). Bei der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter dein Geld kürzen (§ 31 SGB II).
Was kostet mich das Coaching?
Nichts. Das Amt kann das Coaching über den Gutschein bezahlen. Das Geld geht dann direkt an den Coaching-Anbieter.
Ich bekomme Grundsicherung (früher Bürgergeld). Gilt der Gutschein auch für mich?
Ja. Dann ist das Jobcenter für dich zuständig (§ 16 Abs. 1 SGB II). Der Gutschein ist derselbe, nur das Amt ist ein anderes.
Der Wecker klingelt sowieso. Die Frage ist, wofür.
Sag mir mit ein paar Klicks, wo du stehst. Danach ist dein Fahrplan sofort da. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.